1. DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Verkauf und Kauf von Waren.
Unternehmen: TGB RODAMIENTOS SL oder ein anderes Unternehmen der TGB GRUPPE, das am Vertrag beteiligt ist.
Kunde: die Person(en) oder Gesellschaft(en), deren Bestellung von Waren vom Unternehmen angenommen wird.
Waren: alle Güter, die das Unternehmen dem Kunden zu liefern verpflichtet ist (einschließlich aller oder eines Teils davon).
2. VERTRAGSGRUNDLAGE
2.1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen (einschließlich solcher Bedingungen, die der Kunde im Rahmen eines Bestellscheins, einer Auftragsbestätigung oder eines ähnlichen Dokuments geltend macht). Jede Bestellung von Waren durch den Kunden bei dem Unternehmen gilt als Angebot des Kunden, Waren gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erwerben. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2.2. Keine Bestellung ist für das Unternehmen verbindlich, solange sie nicht schriftlich vom Unternehmen angenommen oder bestätigt wurde. Das Unternehmen behält sich das Recht vor (unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel), jede noch nicht ausgeführte Bestellung zu stornieren oder die Lieferung auszusetzen, wenn eine Verpflichtung des Kunden gegenüber dem Unternehmen nicht erfüllt wird.
2.3. Eine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Kunden nicht ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens storniert werden, und nur unter der Voraussetzung, dass der Kunde das Unternehmen vollständig für alle Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsverlusten und Verlust des Firmenwerts) sowie für alle Kosten, Schäden, Gebühren und Aufwendungen entschädigt, die dem Unternehmen infolge einer solchen Stornierung entstehen.
3. LIEFERUNG
3.1. Obwohl das Unternehmen sich nach besten Kräften bemüht, die von ihm angegebenen Liefertermine einzuhalten, sind diese Termine nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keinen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn keine Termine festgelegt sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet das Unternehmen nicht für Verluste (einschließlich entgangenen Gewinns), Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt aus einer Verzögerung der Lieferung der Waren entstehen (auch wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde). Nur eine Verzögerung von mehr als einhundertachtzig (180) Tagen berechtigt den Kunden, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen.
3.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen die Lieferungen des Unternehmens „ab Werk“ (ex works, Incoterms 1990).
3.3. Die Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden oder an dessen Vertreter oder Frachtführer (einschließlich eines vom Unternehmen im Auftrag des Kunden beauftragten Vertreters oder Frachtführers) in die alleinige Gefahr des Kunden über. Im Falle von Verlust oder Beschädigung während des Transports werden keine Ansprüche anerkannt, es sei denn, das Unternehmen wird innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung oder im Falle der Nichtlieferung innerhalb von 21 Tagen nach Versand schriftlich informiert. Jegliche Transportschäden oder Fehlmengen sind unverzüglich dem Frachtführer und dem Unternehmen nach Empfang in den Räumlichkeiten des Kunden oder am Bestimmungsort zu melden.
4. VERSICHERUNG
Auf Anfrage des Kunden organisiert das Unternehmen eine Transportversicherung für die Waren und meldet den Versand der Waren den Versicherern, übernimmt jedoch keine Haftung für Fahrlässigkeit oder sonstige Fehler bei der Erfüllung dieser Anfrage oder für ein Versäumnis in diesem Zusammenhang.
5. PREIS
Der maßgebliche Preis ist der zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preis, und die jeweils aktuelle Preisliste des Unternehmens stellt kein Angebot zum Verkauf zu den darin angegebenen Preisen dar. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Bestellungen mit geringem Wert einen Mindestbetrag zu berechnen sowie die Preise in seiner Preisliste zu ändern, wenn sich der Wechselkurs zwischen dem Euro und der Währung, in der der Preis zu zahlen ist, zwischen dem Veröffentlichungsdatum der Preisliste und dem Lieferdatum der Waren um mehr als fünf Prozent verändert. Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Steuern, die der Kunde zusätzlich zum Zeitpunkt der Zahlung zu entrichten hat.
6. HÖHERE GEWALT
Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht und gilt nicht als vertragsbrüchig, wenn es zu Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen kommt, sofern diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, Fälle höherer Gewalt, Beschränkungen, Verbote oder Kontrollen durch nationale oder lokale Behörden, Feuer, Überschwemmungen oder Unfälle). Dauern solche Umstände länger als einhundertachtzig (180) Tage an, ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
7. VERPACKUNG
Die Preise beinhalten keine Verpackung, die dem Kunden in Rechnung gestellt wird, es sei denn, sie wird innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung frachtfrei und in gutem Zustand zurückgesandt und bei Übergabe an den Frachtführer mit der TGB-Rücksendeanzeige versehen.
8. ZAHLUNG
8.1. Kunden in der EU
Die Zahlungsbedingungen des Unternehmens sehen eine Vorauszahlung vor. Sofern nichts anderes vereinbart wurde und eine Kreditversicherung die Transaktion absichert, hat die Zahlung innerhalb von vier (4) Wochen ab Rechnungsdatum (30 Tage) zu erfolgen.
8.2. Kunden außerhalb der EU
Bestellungen von Kunden außerhalb der Europäischen Union werden unter der Voraussetzung angenommen, dass eine der folgenden Zahlungsarten vereinbart wurde:
• 8.2.1. Barzahlung bei Bestellung.
• 8.2.2. Einzahlung bei einer vom Unternehmen benannten Bank oder ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv einer erstklassigen Bank oder einer Nicht-EU-Bank mit Bestätigung durch eine erstklassige Bank mit Sitz in Barcelona; sofern nicht zuvor andere Zahlungsbedingungen mit dem Unternehmen vereinbart wurden.
• 8.2.3. Die Zahlungsfrist ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn dem Unternehmen die verfügbaren Mittel gutgeschrieben wurden.
• 8.2.4. Der Kunde hat alle im Rahmen des Vertrags geschuldeten Zahlungen ohne Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung oder aus einem anderen Grund, es sei denn, der Kunde verfügt über eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die das Unternehmen verpflichtet, einen entsprechenden Betrag an den Kunden zu zahlen.
9. LIZENZEN
9.1. Verantwortung für Lizenzen
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung aller Dokumente, Lizenzen und Genehmigungen, die erforderlich sein können, um dem Unternehmen die Lieferung der Waren an den Kunden zu ermöglichen. Zur Klarstellung: Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für das Versäumnis, solche Dokumente, Lizenzen und Genehmigungen zu erhalten.
9.2. Export- und Handelskontrollen
Bestimmte Produkte können als „Dual-Use“-Güter (sowohl zivil als auch militärisch) eingestuft werden, und einige Länder können als eingeschränkt gelten und unterliegen daher Handels- und Exportbeschränkungen sowie -kontrollen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, festzustellen, wann solche Beschränkungen gelten, und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen oder staatlichen Freigaben einzuholen.
10. BESCHREIBUNG UND SPEZIFIKATIONEN
Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, um die Richtigkeit zu gewährleisten, stellen die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Prospekten oder sonstigen beschreibenden Unterlagen enthaltenen Beschreibungen, Abbildungen und Angaben lediglich die allgemeine Art der darin beschriebenen Artikel dar, sind jedoch nicht Bestandteil des Vertrags, stellen keine Zusicherung oder Garantie dar und dürfen nur unter den genauen Umständen herangezogen werden, unter denen sie gemacht wurden; andernfalls sind sie vom Vertrag ausgeschlossen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Design der Waren ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
11. GARANTIE
11.1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen garantiert das Unternehmen, dass alle gelieferten Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieser Garantie ist jedoch nach seiner Wahl auf den Ersatz, die Reparatur oder die Ausstellung einer Gutschrift für Waren beschränkt, die innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung frachtfrei an das Unternehmen zurückgesandt werden und von diesem als aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern mangelhaft anerkannt werden.
11.2. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung im Rahmen dieser Garantie:
• 11.2.1. Sofern das Unternehmen nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung eines Mangels durch den Kunden schriftlich informiert wird.
• 11.2.2. Für Waren, bei denen der angebliche Mangel nach Prüfung ganz oder teilweise auf unsachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit, Überlastung, ungeeignete Schmierstoffe, unsachgemäße Installation oder Reparatur, Änderungen oder Unfälle zurückzuführen ist oder auf Mängel, die durch normale Abnutzung, ungewöhnliche Betriebsbedingungen oder die Nichtbeachtung der vom Unternehmen erteilten Anweisungen entstehen.
• 11.2.3. Für Transport-, Installations-, Demontage-, Arbeits- oder sonstige Kosten.
• 11.2.4. Für Waren, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden; das Unternehmen wird sich jedoch in angemessenem Umfang bemühen, dem Kunden die Vorteile etwaiger Garantien oder Zusicherungen weiterzugeben, die dem Unternehmen gewährt wurden.
• 11.2.5. Wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Unternehmens hinsichtlich Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Waren nicht befolgt hat.
• 11.2.6. Wenn der Kunde die Waren ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens verändert oder repariert.
• 11.2.7. Wenn der Mangel der Waren auf einen Konstruktionsfehler in einem Plan, einer Zeichnung oder einer Spezifikation zurückzuführen ist, die vom Kunden bereitgestellt oder genehmigt wurde.
12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
12.1. Die folgenden Bestimmungen sowie die Regelungen in Klausel 10 legen die gesamte Haftung des Unternehmens (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden fest in Bezug auf:
• 12.1.1. Jede Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• 12.1.2. Jede Erklärung, Darstellung oder unerlaubte Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht.
12.2. Die gesamte Haftung des Unternehmens, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), wegen falscher Angaben oder aus sonstigen Gründen, die sich aus der Durchführung oder der beabsichtigten Durchführung dieses Vertrags ergibt, ist auf den Preis der Waren beschränkt, vorbehaltlich etwaiger Preisänderungen und Transportkosten.
12.3. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden nicht für Erklärungen, stillschweigende Garantien, Bedingungen oder sonstige Vertragsbestimmungen sowie für gesetzliche Verpflichtungen oder Verpflichtungen aus den ausdrücklichen Bestimmungen dieses Vertrags in Bezug auf indirekte oder Folgeschäden oder -verluste (einschließlich entgangenen Gewinns, Geschäftsverluste, erhöhte Produktionskosten, Verlust des Firmenwerts oder sonstige Schäden), noch für Kosten, Aufwendungen oder sonstige Ansprüche auf Folgeschäden, unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurden oder nicht, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.
13. BESONDERE MATERIALIEN UND PRODUKTE
Werden Waren speziell nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt, so behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine um zehn Prozent (10 %) höhere oder niedrigere Menge als die bestellte zu liefern und zu berechnen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, akzeptiert das Unternehmen keine Einschränkung seines Rechts, Waren, die speziell für einen oder mehrere bestimmte Kunden oder Waren ähnlicher Art hergestellt werden können, auch an andere Kunden herzustellen, zu verkaufen oder anzubieten.
Im Falle von Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt werden, verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen von sämtlichen Verlusten und Schäden freizustellen, die dem Unternehmen auferlegt werden oder entstehen, sowie von allen Beträgen, die das Unternehmen im Zusammenhang mit der Beilegung von Ansprüchen wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Designs, Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten Dritter gezahlt hat oder zu zahlen vereinbart hat, die sich aus der Verwendung der Spezifikationen des Kunden durch das Unternehmen ergeben.
14. GEISTIGES EIGENTUM
Alle Patente, Urheberrechte, Designs, Marken oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren stehen dem Unternehmen zu und verbleiben bei diesem. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden eine Lizenz oder ein sonstiges Recht zur Herstellung der Waren eingeräumt wird.
Waren, die nach dem Design des Kunden hergestellt werden, fallen nicht unter diese Einschränkungen, sofern das Unternehmen die Rechte des Kunden zuvor anerkannt hat.
15. RECHTLICHE AUSLEGUNG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag werden in jeder Hinsicht nach dem in Katalonien geltenden Recht ausgelegt und durchgeführt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Barcelona.
16. ELEKTRONISCHE INFORMATIONEN
Alle vom Unternehmen elektronisch bereitgestellten Informationen werden „wie besehen“ und ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung bereitgestellt. Diese Informationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren vom Unternehmen und zu keinem anderen Zweck verwendet werden.
17. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
17.1. Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nicht befugt, Erklärungen abzugeben oder Ratschläge bzw. Empfehlungen in Bezug auf die Waren zu erteilen, es sei denn, diese werden vom Unternehmen schriftlich bestätigt. Unbeschadet von Klausel 12(c) erkennt der Kunde mit Abschluss eines Vertrags an, dass er sich nicht auf solche Erklärungen, Ratschläge oder Empfehlungen stützt und auf jegliche Ansprüche wegen deren Verletzung verzichtet, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.
17.2. Das Unternehmen ist berechtigt, unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden auszusetzen oder, falls die Waren geliefert und nicht bezahlt wurden, die sofortige Zahlung des geschuldeten Preises zu verlangen, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
• 17.2.1. Der Kunde trifft eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern oder unterliegt einem gerichtlichen Verwaltungsverfahren oder (im Falle einer natürlichen Person oder eines Unternehmens) wird insolvent oder (im Falle einer Gesellschaft) wird liquidiert, ein Antrag auf Liquidation gestellt oder eine Liquidationsanordnung erlassen (außer im Falle einer Fusion oder Umstrukturierung); oder
• 17.2.2. Eine Sicherheit wird verwertet oder ein Insolvenzverwalter wird über das gesamte oder einen Teil des Vermögens oder der Aktiva des Kunden bestellt; oder
• 17.2.3. Der Kunde stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, diese einzustellen; oder
• 17.2.4. Das Unternehmen hat berechtigten Grund zu der Annahme, dass eines der oben genannten Ereignisse unmittelbar bevorsteht.
17.3. Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
17.4. Mitteilungen sind an den Sitz jeder Partei oder an deren Hauptniederlassung zu richten. Mitteilungen per Fax gelten zum Zeitpunkt der Absendung als zugegangen, sofern der Absender eine normale Bestätigung erhält. Mitteilungen per E-Mail sind wirksam, wenn sie an die von den Parteien als gültig angegebenen Adressen gesendet werden.
17.5. Die Nichtausübung oder teilweise Ausübung eines Rechts durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
17.6. Dieser Vertrag ist persönlich auf den Kunden bezogen, der ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, lizenzieren oder untervergeben darf. Das Unternehmen ist berechtigt, alle oder einen Teil seiner Rechte oder Pflichten, einschließlich Forderungen, ohne Zustimmung des Kunden abzutreten, zu lizenzieren oder zu untervergeben.
17.7. Die Parteien vereinbaren, dass im Falle von Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der Originalfassung der Verkaufsbedingungen von TGB die Originalfassung maßgeblich ist.